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Medizinischer Gutachter Staatsanwalt, Gutachten Staatsanwälte, medizinische Gutachten Staatsanwältinnen, ärztliche Gutachten Staatsanwaltschaft, medizinischer Gutachter StPO, medizinische Gutachten StPO, Neurologischer Gutachter Staatsanwalt, deutschlandweit, stets zeitgerechte Gutachtenerstellung
 
Methodenkritische Stellungnahmen.
h.stuerenburg@klinikniedersachsen.de
 
 
Ihnen als Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige vor wegen ärztlicher Fehlbehandlung in Zusammenhang mit neuro - pharmakologischen Medikamenten?
 
Nun muss die Arzneimittel - Therapie aus neuro - pharmakologischer und neuro - toxikologischer ex - ante - Sicht beurteilt werden und zahlreiche Fragen fachärztlich beantwortet werden?
War das eingesetzte Medikament in diesem individuellen Fall ex - ante indiziert?
 
Lag „off-label-use“ außerhalb der zugelassenen Indikation vor?
 
War die verabreichte Dosis / das Dosierintervall korrekt?
 
Lagen Anzeichen für Kontraindikationen vor?
 
Wurden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten nicht beachtet?
 
Wurden bereits bekannte Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung beachtet?
 
Gab es aus der ex - ante - Sicht sinnvolle Alternativen zu dem eingesetzten Medikament?
 
Hätten zusätzliche Untersuchungen vor der Wahl des Medikamentes dessen Auswahl beeinflusst?
 
Wurden aktuelle Leitlinien zur Therapie beachtet?
 
Wurden die Standards der „Evidenz basierten Medizin“ aus der ex - ante - Sicht eingehalten?
Ärztliche Fehlbehandlung, Behandlungsfehler, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung aus der ex - ante - Sicht?
 
Straftaten, Verkehrsdelikte, Schädigungsfolgen, Medikamentenwirkungen und Nebenwirkungen?
Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Neurochirurgie, Neuro - Pharmakologie, Psycho - Pharmakologie, Intensivmedizin, Überdosierungen, Medikamentenwirkungen?
 
Ich unterstütze Staatsanwaltschaft und Gericht als medizinischer Sachverständiger mit zeitgerecht erstellten wissenschaftlichen und gerichtsfesten Gutachten.
Gerade auch in Fragen der Toxikologie, der Medikamentendosierungen, der Medikamentenwirkungen und der Medikamentenebenwirkungen. 
 
Auch bei verkehrsrechtlichen Straftaten. 
 
Physikalische Therapie, Rehabilitation, Pflegefehler, Organisationsverschulden.
Häufige Behandlungsfehler mit staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung:
Fehldiagnose: Falsche Diagnose, die zu einer unangemessenen Behandlung führt. Verzögerte Diagnose: Zu spät gestellte Diagnose, die die Behandlungschancen mindert oder zu Schäden führt. Fehler bei der Medikamentenverordnung: Verschreibung falscher oder unverträglicher Medikamente. Überdosierung von Medikamenten: Verabreichung zu hoher Medikamentendosen. Unterdosierung von Medikamenten: Verabreichung zu niedriger Medikamentendosen, die keine ausreichende Wirkung zeigen. Nichtbeachtung von Allergien: Verabreichung von Medikamenten trotz bekannter Allergien. Chirurgische Fehler: Operationen an der falschen Stelle oder an falschen Organen. Zurückgelassene Gegenstände nach Operationen: Vergessen von chirurgischen Instrumenten oder Materialien im Körper des Patienten. Fehlerhafte Anästhesie: Fehler bei der Narkoseführung, die zu Komplikationen oder Schäden führen. Unzureichende Überwachung nach Operationen: Fehlende oder unzureichende Nachsorge nach chirurgischen Eingriffen. Fehler bei der Geburtshilfe: Fehler bei der Entbindung, die zu Schäden bei Mutter oder Kind führen. Fehlende Einwilligung: Durchführung von medizinischen Eingriffen ohne die informierte Einwilligung des Patienten. Versäumnis der Hygiene: Nichtbeachtung von Hygienestandards, die zu Infektionen führen. Fehlende Thromboseprophylaxe: Unterlassung der Maßnahmen zur Verhinderung von Blutgerinnseln bei Risikopatienten. Nichtbeachtung von Warnsignalen: Ignorieren von Symptomen, die auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustands hinweisen. Fehler bei der Interpretation von Röntgenbildern oder Scans: Falsche Interpretation diagnostischer Bilder. Versäumnis, Spezialisten zu konsultieren: Nichtüberweisung an einen Facharzt bei speziellen oder komplizierten Fällen. Fehlende Blutgruppenbestimmung: Verabreichung von Bluttransfusionen ohne korrekte Bestimmung der Blutgruppe. Unzureichende Dokumentation: Fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen über den Behandlungsverlauf. Fehler bei der Wundversorgung: Unzureichende Behandlung von Wunden, die zu Infektionen oder anderen Komplikationen führen. Fehler bei der Diagnose und Behandlung von Krebs: Verzögerte oder falsche Diagnose von Krebserkrankungen. Nichtbeachtung von Laborwerten: Ignorieren oder falsche Interpretation von Laborbefunden. Fehler bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR): Unsachgemäße Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen. Fehler bei der Dialyse: Fehlerhafte Durchführung der Dialyse, die zu Komplikationen führen kann. Fehlende Schmerztherapie: Unterlassung der angemessenen Schmerzbehandlung bei akutem oder chronischem Schmerz. Fehler bei der psychischen Behandlung: Falsche Diagnose oder Behandlung von psychischen Störungen. Fehler bei der Kinderbehandlung: Unangemessene oder unzureichende Behandlung von Kindern. Unzureichende Notfallversorgung: Fehlerhafte oder verzögerte Maßnahmen bei Notfällen. Fehler bei der Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten: Nicht-Erkennen oder falsche Behandlung von Infektionskrankheiten. Unzureichende Information und Beratung: Versäumnis, Patienten über ihre Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und Risiken aufzuklären.
Klage der Staatsanwaltschaft wegen Behandlungsfehlern, fahrlässiger Tötung, Körperverletzung durch Ärzte oder Pflege oder Therapeuten 
Einleitung
Die Behandlung von Patienten durch Ärzte und Pflegepersonal birgt immer ein gewisses Risiko für Behandlungsfehler. Wenn solche Fehler auftreten, können sie schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie zu Verletzungen oder zum Tod des Patienten führen. In solchen Fällen können die betroffenen Angehörigen oder der Patient selbst rechtliche Schritte einleiten, die zur Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen. Dieser Text beleuchtet den Ablauf einer Klage wegen Behandlungsfehlern, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung sowie die Rolle der Gutachterbeauftragung durch die Staatsanwaltschaft.
 
Behandlungsfehler und strafrechtliche Relevanz
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder Pflegepersonal gegen die allgemein anerkannten fachlichen Standards verstößt und dadurch gesundheitliche Schäden verursacht werden. Dies kann durch fehlerhafte Diagnosen, falsche Medikamentengaben oder unsachgemäße Eingriffe geschehen. Wenn durch solche Fehler ein Patient verletzt oder getötet wird, kann dies strafrechtlich als fahrlässige Tötung oder Körperverletzung verfolgt werden.
 
Einleitung des Strafverfahrens
Die Einleitung eines Strafverfahrens beginnt in der Regel mit einer Anzeige durch den Geschädigten oder dessen Angehörige. Die Staatsanwaltschaft prüft die Anzeige und leitet Ermittlungen ein, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
 
Rolle der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und im Interesse der Allgemeinheit zu handeln. Im Kontext von Behandlungsfehlern übernimmt sie folgende Schritte:
  1. Ermittlungen einleiten: Sobald ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, beginnt die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen.
  2. Beweismittel sichern: Hierzu gehören medizinische Unterlagen, Zeugenvernehmungen und vor allem die Beauftragung von Gutachtern.
  3. Gutachterbeauftragung: Ein medizinischer Gutachter wird beauftragt, um die fachliche Richtigkeit der Behandlung zu überprüfen und festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
 
Gutachterbeauftragung
Die Gutachterbeauftragung ist ein zentraler Bestandteil des Ermittlungsverfahrens. Der Gutachter soll objektiv klären, ob der behandelnde Arzt oder das Pflegepersonal gegen die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft verstoßen hat. Folgende Aspekte sind hierbei relevant:
  1. Qualifikation des Gutachters: Der Gutachter muss über entsprechende fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.
  2. Gutachtenserstellung: Der Gutachter analysiert die vorliegenden medizinischen Unterlagen und bewertet den Behandlungsablauf.
  3. Erstellung des Gutachtens: Das Gutachten wird schriftlich erstellt und enthält eine klare Stellungnahme zur Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
 
Verfahren vor Gericht
  1. Anklageerhebung: Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ermittlungen und des Gutachtens zu dem Schluss kommt, dass ein strafbares Verhalten vorliegt, erhebt sie Anklage vor dem zuständigen Gericht.
  2. Hauptverfahren: Im Hauptverfahren werden die Beweise vor Gericht geprüft. Der Gutachter wird häufig als Sachverständiger geladen, um sein Gutachten zu erläutern und Fragen zu beantworten.
  3. Urteil: Das Gericht entscheidet auf Basis der Beweisaufnahme über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.
 
Rechtliche Konsequenzen
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung drohen dem Arzt oder Pflegepersonal strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen.
 
Besonderheiten bei der Beweisführung
Die Beweisführung in Fällen von Behandlungsfehlern ist oft komplex. Medizinische Sachverhalte sind für Laien schwer nachvollziehbar, weshalb die Gutachten eine entscheidende Rolle spielen. Ein weiterer Aspekt ist die Dokumentationspflicht der Ärzte: Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentationen können die Beweisführung erheblich beeinflussen.
 
Fazit
Die Klage wegen Behandlungsfehlern, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung durch Ärzte oder Pflege ist ein vielschichtiger Prozess, der sorgfältige Ermittlungen und fundierte medizinische Gutachten erfordert.
 
Die Staatsanwaltschaft spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Beweise und der Beauftragung von Gutachtern, um den medizinischen Sachverhalt objektiv zu klären.
 
Betroffene sollten sich frühzeitig rechtlichen und gutachterlichen Beistand suchen, um ihre Interessen im Verfahren wirksam vertreten zu können.
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Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB):
Gutachterprofil: PD Dr. Stürenburg: https://dgnb-ev.de/gutachter/profile/1417
Post - Adresse:
PD Dr. Hans Jörg Stürenburg
Hauptstrasse 59
31542 Bad Nenndorf
 
Privatdozent Dr. med. Hans Jörg Stürenburg
Facharzt für Neurologie
Neurologische Intensivmedizin
Sozialmedizin 
Rehabilitationswesen
Physikalische Therapie
Chefarzt Neurologie
Klinik Niedersachsen
Lehrbeauftragter: Medizinische Hochschule Hannover, MHH
Privatdozent: Universitätsklinik Hamburg - Eppendorf
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